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Informationen zur aktuellen Situation rund um Covid-19 (Corona)

Landratsamt Gotha

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18.03.2022

Hier finden Sie die o. g. aktuell geltende Thüringer Verordnung.

Thüringer Verordnung zur Anpassung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 28.02.2022

Hier finden Sie die o. g. aktuell geltende Thüringer Verordnung sowie eine Übersichtstabelle der Regelungen zum besseren Verständnis.

Unser Testzentrum geht ab 08.02.2022 an den Start!!!

Wir freuen uns, mit Jens Schilling und seinem revital-Team Schnepfenthal einen Partner gefunden zu haben für Testungen an sechs Tagen die Woche! Standort ideal im Zentrum. Bitte weitersagen!

Darüber hinaus bleibt der Testbus in der Straße zum Panoramablick der Fa. Gessert dienstags von 16.00-18.00 Uhr erhalten und nach Terminvereinbarung auch im Betriebshof der Fa. Gessert in Finsterbergen.

Den QR Code können Sie hier aktivieren!

 

Testmöglichkeiten

Corona-Schnelltestmöglichkeiten in Friedrichroda  

Montag bis Freitag täglich Finsterbergen - Betriebshof Fa. Gessert Testmöglichkeit nach telefonischer Vereinbarung Tel. 03623 303810

oder Walterhausen, OT Schnepfenthal, Fitnessstudio Revital, Reinhardsbrunner Straße

neues Corona-Hilfeprogramm Härtefälle

Hier finden Sie das neue Förderprogramm des Freistaates über Härtefallhilfen, die bislang von den anderen Corona-Programmen nicht partizipieren konnten.

Eine Förderung aus dem Sonderprogramm Härtefallhilfen soll besondere pandemiebedingte wirtschaftliche Härten ausgleichen, die nach dem 1. März 2020 entstanden sind. Besondere Härten liegen dann vor, wenn ein Unternehmen in der Corona-Krise außerordentliche Belastungen zu tragen hat, die absehbar dessen wirtschaftliche Existenz gefährden – es zugleich aber die vorhandenen Fördermöglichkeiten von Bund und Land nicht in Anspruch nehmen kann. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei

- atypischen Umsatzentwicklungen oder Saisongeschäften, aufgrund derer andere als die üblichen Vergleichszeiträume in Betracht gezogen werden müssen;

- Auseinanderfallen von Bestell- und Lieferzeiträumen;

- Nebenerwerbstätigkeit mit Gewerbeschein (soweit die Einkünfte aus dieser Tätigkeit im Jahr 2019 mindestens 30 Prozent der Gesamteinkünfte betrugen).

„Außergewöhnliche Belastungen“ liegen dann vor, wenn in dem Zeitraum, für den Härtefallhilfen beantragt werden, coronabedingte Umsatzeinbrüche von in der Regel mindestens 30 Prozent zu verzeichnen waren. Insgesamt sei die Förderrichtlinie jedoch bewusst offen formuliert worden, betont Wirtschaftsminister Tiefensee: „Damit sind wir ausreichend flexibel, um auch auf noch unbekannte oder unvorhersehbare Einzelfälle zu reagieren“.

Richtlinie und Erläuterungen zu den Härtefallhilfen sind auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank unter www.aufbaubank.de/foerderprogramme/haertefallfonds abrufbar.

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