Fördermittel zur Mitfinanzierung
Stadtsanierung in Friedrichroda
Stadtsanierung in Friedrichroda
begann 1991, ein langfristiges Verfahren
Sanierungsziel: Behebung der städtebaulichen Missstände in der Funktions- und Entwicklungsfähigkeit des Sanierungsgebietes
Konkret:
• Sicherung der Wohnnutzung
• Erhaltung bzw. Stärkung der Kurfunktion
• Sicherung der Funktionsverflechtungen
• bauliche Nachverdichtung
• Erhaltung der besonderen Stadtstruktur und Bausubstanz
• Schaffung zeitgemäßer Standards für Wohn- und Einkaufsnutzung und
• Grünflächenpflege und Freiraumsicherung
• Schaffung eines verkehrsberuhigten, gestalterisch hochwertigen innerstädtischen Umfeldes für Kur, Einkaufen und Wohnen
weitere Rechtsgrundlagen sind:
• Gestaltungssatzung
• Thüringer Denkmalrecht.
für die Beurteilung der geplanten Sanierungen und Neubauten und der Förderfähigkeit.
Sanierungsträger und sanierungsrechtliche Genehmigung:
Der Sanierungsträger der Stadt Friedrichroda ist seit 1991 nach Namensänderungen NH ProjektStadt (früher Planungsbüro Thüringen bzw. WOHNSTADT Thüringen), zunächst nur für die kaufmännische Betreuung, ab 2000 auch für die technisch-architektonische Betreuung der Sanierung verantwortlich.
www.nhps-stadtentwicklung.de
Unter dem Dach der Marke NH ProjektStadt bieten wir Ihnen das breit gefächerte Know-how und die langjährige Erfahrung unseres Teams in der Stadt- und Projektentwicklung und im Consulting. Von der Analyse über die Planung und das Projektmanagement bis zur Finanzierung und Umsetzung eines Projektes: NH ProjektStadt steht für maßgeschneiderte Lösungen und hohe Interdisziplinarität.
Als Sanierungsträger in Friedrichroda bewirtschaften wor die der Sanierung dienenden Fördermittel.
Für die Beratung der Bürger Friedrichrodas in Sanierungsbelangen steht NH- ProjektStadt im Rathaus, Gartenstraße 9, Zimmer 17 in regelmäßigen Sprechstunden vierzehntägig dienstags von 14 bis 18 Uhr zur Verfügung. Das Sanierungsbüro ist zu diesen Sprechzeiten erreichbar: 0 36 23 – 330 117.
Jedermann kann sich hier in den Sprechstunden über technisch-gestalterische Anliegen ebenso wie finanzielle Fragen der Sanierung und Förderung beraten lassen.
Auch nicht förderfähige Vorhaben und andere Maßnahmen an Grundstücken im Sanierungsgebiet bedürfen der sanierungsrechtlichen Genehmigung.
Eine Beratung durch den Sanierungsträger ist bei der Vorbereitung der Baumaßnahme der erste Schritt im Verfahren.
Frau Doris Pfeufer als Architektin für Stadtplanung betreut Bauherren, berät sie zu den örtlichen Rahmenbedingungen der Sanierung, prüft Fördermöglichkeiten und begleitet die Ausführung der Sanierungsarbeiten.
ProjektStadt
eine Marke der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte
Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Wohnstadt Thüringen
Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
Zweigstelle Weimar Freiherr-vom-Stein-Allee 7; 99425 Weimar
Tel: 03643 – 9082 - 130 Frau Pfeufer Projektleiterin Stadtentwicklung Thüringen
Entwurfsskizzen bzw. Beschreibungen der anzustrebenden Lösung sind in den meisten Fällen das Ergebnis von Ortsbesichtigungen und Abstimmungen mit Eigentümern sowie deren Architekten und Handwerkern.
Von vielen Bürgern wird großer und steigender Wert gelegt auf die Erhaltung der Zeugnisse der besonderen Friedrichrodaer Bautradition. Handwerklich solide Arbeit hat ihren Wert in der Langlebigkeit und der Qualität der ausgeführten Maßnahmen.
Seit 1991 wurden 278 geförderte Vorhaben unterschiedlicher Art und Größe durchgeführt, zunächst mit Schwerpunkt auf große kompletten Projekten, inzwischen wurde und wird eine Vielzahl kleinteiliger Projekte durchgeführt.
Seit zehn Jahren ist dafür die Förderung im kommunalen Förderprogramm möglich und erfreut sich regen Zuspruchs. Es fängt gestalterisch begründbare Mehraufwendungen am Äußeren der Gebäude bzw. Grundstücke ab.
Diese Bezuschussung kommt vor allem abschließend an einem Grundstück infrage.
Fördervoraussetzung ist die Einhaltung der Gestaltungssatzung auch bei bisherigen Bauarbeiten am Sanierungsobjekt.
Steuervorteile im Sanierungsgebiet:
Nach dem Einkommenssteuergesetz können für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Bestand des Sanierungsgebietes Steuerbegünstigungen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist die sanierungsrechtliche Genehmigung für die Vorhaben und eine entsprechende vorherige Vereinbarung zwischen Eigentümer und Stadt.